Infos für Studierende
Schon dabei? Dann finden Sie hier einige Detailinformationen zum Studienverlauf, welche nicht in den allgemeineren Informationen zum Studiengang an anderer Stelle dieser Website zu finden sind.
Hinweis: Diese Seite sammelt Informationen aus verschiedenen Quellen an einer Stelle. Fehler und Ungenauigkeiten sind nie auszuschließen. Bei wichtigen Daten wie beispielsweise Fristen für die Prüfungsanmeldung konsultieren Sie bitte stets auch die angegebene Quelle. Nur diese liefert verbindliche Informationen.
Termine
Die Termine zum Semesterablauf werden jährlich vom Senat beschlossen und als Studienjahresablaufpläne veröffentlicht:
Studienjahresablaufplan 2023-2024
Studienjahresablaufplan 2024-2025
Wintersemester 2023/24
09.11.2023
22.11.2023
21.12.2023-02.01.2024
Sommersemester 2024
01.05.2024
09.05.2024-10.05.2024
20.05.2024
05.06.2024
Wintersemester 2024/25
31.10.2024-01.11.2024
14.11.2024
20.11.2024
23.12.2024-03.01.2025
Sommersemester 2025
01.05.2025-02.05.2025
14.05.2025
28.05.2025-29.05.2025
09.06.2025
Praktikum
Das Pflichtpraktikum umfasst mindestens 680 Arbeitsstunden und ist regulär
- im 5. Semester (Studienrichtung mit Praxissemester in Vollzeit),
- im 9. und 10. Semester (Studienrichtung mit Praxissemester in Teilzeit),
- semesterbegleitend in den Semestern 1 bis 5 (Studienrichtung mit Praxispartner in Vollzeit),
- semesterbegleitend in den Semestern 6 bis 10 (Studienrichtung mit Praxispartner in Teilzeit)
zu absolvieren.
Der Ablauf des Praktikums ist in der Ordnung für die Praxismodule geregelt.
Hinweis: Die Ordnung für die Praxismodule wurde im März 2023 grundlegend überarbeitet. Begleitend wurden auch Studien- und Prüfungsordnung angepasst, einschließlich Modulbeschreibung des Praxismoduls. Die neue Fassung der Praxisordnung gilt auch für Studierende, die zu diesem Zeitpunkt bereits immatrikuliert waren. Hingegen entfalten die Änderungen an Studien- und Prüfungsordnung erst für ab WS 2023/24 immatrikulierte Studierende Wirkung. Auf dadurch gegebenenfalls entstehende Unklarheiten und deren Beseitigung wird an entsprechender Stelle hingewiesen.
Rahmenbedingungen
- Die Studierenden müssen sich selbstständig um einen Praktikumsplatz bemühen. Bei Bedarf stehen die im Studiengang tätigen Professorinnen und Professoren beratend zur Seite.
- Als Praktikumsstelle kommen Unternehmen und Bereiche der öffentlichen Verwaltung im In- und Ausland in Frage, die einen hinreichenden Bezug zum Studienfach besitzen. Bei Beachtung entsprechender Einschränkungen (vgl. § 5 Abs. 2 der Ordnung für die Praxismodule) ist auch ein Praktikum an der Hochschule möglich.
- Das Praktikum kann auf bis zu zwei Praktikumsstellen verteilt werden, wenn in jeder Praktikumsstelle mindestens zwei Fünftel der Gesamtpraktikumszeit verbracht werden (vgl. § 5 Abs. 3 der Ordnung für die Praxismodule).
- Längere Ausfallzeiten wegen Krankheit oder vergleichbaren Umständen müssen nachgeholt werden (für Details siehe §7 Abs. 1 der Ordnung für die Praxismodule).
Hinweis: Ab WS 23/24 immatrikulierte Studierende haben die Möglichkeit das Praktikum zeitlich flexibel zu verteilen, beispielsweise studienbegleitend über mehrere Semester. Für früher immatrikulierte Studierende gibt es nur die Möglichkeit des Blockpraktikums im 5. Semester (bei Teilzeitstudium 9. und 10. Semester). In letzterem Fall sind die in der Ordnung für die Praxismodule beschriebenen 5 Einzelmodule als Gesamtheit zu betrachten und zu absolvieren.
Organisatorisches
Die Organisation des Praktikums kann in drei Phasen unterteilt werden:
- Vorbereitung,
- Durchführung,
- Nachbereitung.
Vorbereitung des Praktikums
Die Vorbereitung des Praktikums, insbesondere die Suche eines Praktikumsplatzes, sollte rechtzeitig beginnen. Für ein Praktikum im Inland sollten 6 Monate Vorlauf eingeplant werden; für ein Praktikum im Ausland 12 Monate.
Ablauf:
- Sie wenden sich an die Praktikumsbeauftragte und teilen ihr mit, dass Sie sich für einen Praktikumsplatz bewerben möchten.
- Die Praktikumsbeauftragte übergibt Ihnen das ausgefüllte Formular F1, welches Sie Ihrer Bewerbung beilegen sollten.
- Sie verschicken Ihre Bewerbung(en).
- Wenn Sie eine Zusage für eine Praktikumsstelle bekommen, muss Ihre zukünftige Praxiseinrichtung Formular F2 ausfüllen.
- Sie suchen sich einen Praktikumsbetreuer an der Hochschule und übergeben ihm das ausgefüllte Formular F2.
- Der Betreuer an der Hochschule bestätigt den Praktikumsplatz auf Formular F2.
- Sie schließen einen Praktikumsvertrag mit Ihrer Praxiseinrichtung. Dazu kann ein Vertragsmuster der Hochschule (englische Fassung) verwendet werden, muss aber nicht.
- Sie übergeben eine Ausfertigung des Praktikumsvertrags der Praktikumsbeauftragten.
Hinweis: Der Austausch der Formulare und des Praktikumsvertrags zwischen Ihnen, Betreuer an der Hochschule und Praktikumsbeauftragter sollte über den Upload-Baustein im OPAL-Kurs Ihrer Seminargruppe erfolgen:
- Dokument-Upload Gruppe 192250
- Dokument-Upload Gruppe 202250
- Dokument-Upload Gruppe 212250
- Dokument-Upload Gruppe 222250
- Dokument-Upload Gruppe 232250
- Dokument-Upload Gruppe 242250
Durchführung des Praktikums
Während des Praktikums sind im Abstand von 136 Arbeitsstunden kurze, stichpunktartige Zwischenberichte anzufertigen. Verwenden Sie dazu bitte Formular F3 und senden Sie die Berichte unaufgefordert und pünktlich an Ihren Praktikumsbetreuer an der Hochschule.
Hinweis: Für ab dem WS 23/24 immatrikulierte Studierende sind die Zwischenberichte eine unbenotete Prüfungsleistung. Für früher immatrikulierte Studierende sind die Zwischenberichte keine Prüfungsleistung, sollten aber dennoch ausgefüllt werden, damit der Betreuer an der Hochschule regelmäßig über den Fortgang der Arbeiten auf dem Laufenden gehalten wird. Nur so kann sichergestellt werden, dass das Praktikum den inhaltlichen Anforderungen der Hochschule genügt.
Nachbereitung des Praktikums
Über die Erfahrungen und Inhalte des Praktikums sind ein Bericht und eine Präsentation anzufertigen, welche unabhängig voneinander benotet werden. Die Gesamtnote des Praktikums ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der beiden Noten (70% Bericht, 30% Präsentation).
Ablauf:
- Ihre Praxiseinrichtung bestätigt auf Formular F4 das erfolgreiche Ende des Praktikums.
- Sie übersenden Formular F4 an den Betreuer an der Hochschule (via OPAL, siehe oben).
- Sie schreiben Ihren Praktikumsbericht (Hinweise dazu finden sich in Anlage 2 der Ordnung für die Praxismodule) und übergeben diesen bis Beginn des auf das Praktikum folgenden Semesters an den Betreuer an der Hochschule.
- Sie erarbeiten eine Präsentation (Hinweise dazu finden sich in Anlage 2 der Ordnung für die Praxismodule), welche zu einem zwischen Ihnen, Betreuer an der Hochschule und Praktikantenbeauftragter abgestimmten Termin durchzuführen ist.
Häufige Fragen
In welchem Zeitraum sollte ich das Praktikum absolvieren?
Beim Vollzeitstudium in der Richtung mit Praxissemester sollte das Praktikum zwischen Ende der Prüfungszeit des 4. Semesters und Beginn des 6. Semesters absolviert werden. Dies entspricht etwa dem Zeitraum August bis Februar. Die Dauer von 680 Arbeitsstunden entspricht etwa 17 Vollzeitwochen zuzüglich Feiertagen, Betriebsferien usw.
Kann ich Berufserfahrung als Praktikum anerkennen lassen?
Ja, wenn die Arbeitsinhalte fachlich zum Studium passen. Details regelt die Ordnung über das Verfahren zur Anrechnung von außerhalb des Hochschulwesens erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten in § 5.
Wo finde ich Unterstützung für ein Praktikum im Ausland?
Hinweise und Unterstützung zur Finanzierung und zur Organisation von Auslandspraktika bietet das International Office der WHZ.
Bachelorarbeit
Detaillierte Informationen zum Ablauf der Bachelorarbeit finden Sie im OPAL-Kurs des Prüfungsausschusses (Intranet). Hier einige ergänzende Hinweise:
Thema finden
Themen für Bachelorarbeiten werden von den Professorinnen und Professoren veröffentlicht oder von Ihnen selbst vorgeschlagen. Möchten Sie ein selbst gewähltes Thema bearbeiten, so sollten Sie frühzeitig potentielle Betreuerinnen oder Betreuer kontaktieren und mit ihnen Ihre Ideen besprechen.
Aktuelle Themenangebote:
Betreuung
Die Bachelorarbeit wird von einer Professorin oder von einem Professor der Fakultät PTI betreut. Zusätzlich kann eine Zweitbetreuung an einer anderen Fakultät, einer anderen Hochschule oder auch in einem Unternehmen stattfinden.
Start und Bearbeitungszeit
Themenfindung und -konkretisierung einschließlich dazu notwendiger Literaturrecherchen finden vor Beginn der eigentlichen Bearbeitungszeit statt. Die Bearbeitungszeit beginnt mit der offiziellen Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss gibt auch die Abgabefrist bekannt.
Inhaltliche und formale Anforderungen
Inhaltliche und formale Gestaltung der Arbeit sind im Studiengang Data Science nicht explizit festgelegt, müssen sich jedoch nach den üblichen Regeln für wissenschaftliche Arbeiten richten. Insbesondere ist auf gute Lesbarkeit sowie vollständige und korrekte Quellenangaben zu achten. Eine Übersicht über gängige Anforderungen bieten zahlreiche Websites oder auch gedruckte Bücher, z.B. Die Bachelorarbeit an Universität und Fachhochschule: ein Lehr- und Lernbuch zur Gestaltung wissenschaftlicher Arbeiten (in der Hochschulbibliothek verfügbar). Bei Unklarheiten berät Sie Ihr Betreuer über zu erfüllende inhaltliche und formale Anforderungen.
Abgabe
In der Regel ist die Bachelorarbeit in zwei gedruckten und gebundenen Exemplaren und zusätzlich in digitaler Form (PDF-Datei als E-Mail-Anhang) abzugeben. Nach Absprache mit den Prüfern ist ein Verzicht auf die Druckexemplare möglich; siehe Hinweise zur digitalen Abgabe (Intranet). Die Abgabe alle Exemplare muss fristgemäß über das Dekanat erfolgen.
Bewertung
Die Bewertung der Arbeit erfolgt durch zwei Gutachter, wobei einer der Betreuer der Arbeit ist. Die beiden von den Gutachtern vergebenen Noten haben gleiches Gewicht. Es wird also nicht zwischen Erst- und Zweitgutachter unterschieden. Üblicherweise schreiben beide Gutachter ein Gutachten in Textform und schließen dieses mit einer Note.
Verteidigung
Die Inhalte Ihrer Arbeit sind nach Vorliegen beider (positiver) Gutachten im Rahmen eines Kolloquiums mittels einer etwa 20-minütigen Präsentation vorzustellen und in der anschließenden Diskussion zu "verteidigen". Die Noten der beiden Gutachter und die Note des Kolloquiums gehen zu je einem Drittel in die Gesamtnote des Bachelorprojekts ein.